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Alles zur eRechnung für Unternehmen und dem Wachstumschancengesetz

Eine bisherige Rechnung über E-Mail mit PDF -(Bild) Anlage gilt nicht mehr als „elektronische Rechnung“ im Sinne des Gesetzgebers (§14 Abs. 1 Satz 3 UStG) – sondern als SONSTIGE RECHNUNG (gleich wie die Papierrechnung).

Das Wachstumschancengesetz

Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes am 27.3.24 wurden auch Teile des Einkommensteuer- & Umsatzsteuergesetzes angepasst. Dazu gehört auch die obligatorische Verwendung der eRechnung in UStG §14 Abs. 1 Satz 2 bis 8, Abs. 2 und 3 und §27 Abs. 38. Dazu die Durchführungsverordnung, §§ 33 und 34 UStDV. 
Quelle: www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO

Was ist eine elektronische Rechnung?

Elektronische Rechnungen sind nur noch Rechnungen, die der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gem. RL 2014/55/EU entsprechen, der CEN-Norm EN 16931. Dazu gehören Rechnungen im Format X-Rechnung oder ZUGFerD.
Somit ist ein PDF oder ein Bild der Rechnung kein zulässiges Rechnungsformat.

Wie funktioniert eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung funktioniert, indem sie die Rechnungsinformationen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format enthält und digital übertragen wird.
Das ermöglicht eine automatische Verarbeitung der Daten ohne manuelle Eingriffe. Somit können große Datenmengen einfach nachverfolgt und überwacht werden.

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

Nein, ein PDF ist keine E-Rechnung. Zwar ist auch ein PDF ein digitales Format, über welches Rechnungen angezeigt werden können, es erfüllt aber nicht die gesetzlichen Vorgaben, die an eine "E-Rechnung" gestellt werden.

Wer ist zur E-Rechnung verpflichtet?

Ab dem 01. Januar 2025 sind alle Unternehmen dazu verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. In weiteren Schritten kommen in den nächsten Jahren immer mehr Anforderungen hinzu. Ab 2028 ist das E-Rechnungsformat für alle Unternehmen verpflichtend.

E-Rechnung oder X-Rechnung?

Eine X-Rechnung ist ein spezifisches E-Rechnungsformat. Eine E-Rechnung ist der Sammelbegriff, der auch die X-Rechnung umfasst, aber nicht darauf beschränkt ist. ZUGFeRD ist ebenfalls eine E-Rechnung allerdings in einem anderen Format.

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