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eRechnung (einfach) lesen

Keine Angst mehr vor der E-Rechnung!
Unlesbare XML-Datei weiterleiten und lesbares PDF erhalten.
Jetzt Registrieren, Service nutzen und erst ab dem 01.04.2025 bezahlen

E-Rechnung konvertieren

Ihre Schritte zur lesbaren eRechnung

Leiten Sie eingegangene E-Rechnungen (UBL Invoices, UBL Creditnotes und CII.) per E-Mail an unseren Service weiter und schon wird aus dem unleserlichen XML-Anhang ein lesbares PDF-Dokument.

1. Registrieren

Registrieren Sie sich bei einfach eRechnung. Sie können Ihren Account in nur 3 Minuten konfigurieren und sind startbereit.

2. Rechnung weiterleiten

Sobald Sie eine eRechnung empfangen haben, können Sie die erhaltene XML-Datei an ihre persönliche einfach-eRechnung-E-Mail-Adresse senden.

3.Rechnung erhalten

Innerhalb weniger Sekunden wird die eRechnung lesbar gemacht und als praktisches PDF konvertiert an Sie zurückgesendet.

4.Einfach weiterarbeiten

Perfekt zur visuellen Prüfung, weiteren Verarbeitung durch Kollegen oder Ihr Backendsystem. Auch ideal zur Archivierung.

e-Rechnungskonverter für Unternehmen

„Mit dem Konvertierungsservice von einfach-e-rechnung.de stellen wir den Firmen nun einen e-Rechnungskonverter bereit, der den Schrecken vor den unleserlichen „X-Rechnungen“ – die der Gesetzgeber ab 1.1.2025 vorsieht - nimmt.
Registrieren Sie sich mit wenigen Klicks, indem Sie die eingehenden Rechnungs-eMails ihrer Finanzbuchhaltung erfassen und dann eingehende e-Rechnungen einfach weiterleiten und statt einem unleserlichen „XML-Anhang“ ein lesbares PDF Dokument erhalten – zur visuellen Prüfung, für die Workflowfreigabe von den Rechnungsprüfern und für die die Folgeverarbeitung in Ihr Finanzsystem. Dabei ist es völlig irrelevant, welches Finanz-Backendsystem oder Archivsystem Sie einsetzen. Auch ist irrelevant, ob Sie eine einzige oder hundert X-Rechnungen im Monat erhalten.
Buchen Sie sich dazu einfach das passende Paket“.
-Jörg Günther, Unternehmer und Digitalisierungsexperte für eRechnungen.

Jörg Günther

eRechnung für Unternehmen ganz einfach.

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Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

Ganz einfach: eRechnung verarbeiten

Mit unserer Lösung können Sie ganz einfach eRechnungen empfangen und verarbeiten.
Modern, sicher und einfach.

E-Mail weiterleiten

Leiten Sie die E-Mail mit der E-Rechnung im .XML Format an unseren Service weiter. Und erhalten Sie ein PDF zurück.

Einfache Oberfläche

Konvertierungen können auch ganz einfach und schnell in der Weboberfläche durchgeführt werden.

Flexibles Abo

Egal ob 10 oder hunderte eRechnungen pro Monat. Sie können Ihr passendes Abonnement wählen.

Sicher

Ihre Daten werden auf deutschen Servern verschlüsselt verarbeitet und nicht weiter gespeichert. Ihre Daten gehören Ihnen.

Einfache Einrichtung

Die Einrichtung ist in nur 3 Minuten abgeschlossen. Für Mitarbeiter ändert sich nichts. Sie arbeiten weiter in der bekannten Umgebung.

Individuelle Freigabe

Ob eine Rechnung verarbeitet werden soll, entscheiden Sie. Schalten Sie einzelne E-Mail-Adressen oder Domains frei.

Aktuelle.xml Dateien

einfach-e-rechnung.de bietet Ihnen die Möglichkeit, UBL Invoices, UBL Creditnotes und CII als .xml Dateien zu konvertieren.

Gesetzeskonform

Durch die Möglichkeit, eRechnungen verarbeiten zu können, kommen Sie der am 01.01.2025 in Kraft tretenden Gesetzesänderung nach.

Alles zur eRechnung für Unternehmen und dem Wachstumschancengesetz

Eine bisherige Rechnung über E-Mail mit PDF -(Bild) Anlage gilt nicht mehr als „elektronische Rechnung“ im Sinne des Gesetzgebers (§14 Abs. 1 Satz 3 UStG) – sondern als SONSTIGE RECHNUNG (gleich wie die Papierrechnung).

Das Wachstumschancengesetz

Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes am 27.3.24 wurden auch Teile des Einkommensteuer- & Umsatzsteuergesetzes angepasst. Dazu gehört auch die obligatorische Verwendung der eRechnung in UStG §14 Abs. 1 Satz 2 bis 8, Abs. 2 und 3 und §27 Abs. 38. Dazu die Durchführungsverordnung, §§ 33 und 34 UStDV. 
Quelle: www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO

Was ist eine elektronische Rechnung?

Elektronische Rechnungen sind nur noch Rechnungen, die der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gem. RL 2014/55/EU entsprechen, der CEN-Norm EN 16931. Dazu gehören Rechnungen im Format X-Rechnung oder ZUGFerD.
Somit ist ein PDF oder ein Bild der Rechnung kein zulässiges Rechnungsformat.

Wie funktioniert eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung funktioniert, indem sie die Rechnungsinformationen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format enthält und digital übertragen wird.
Das ermöglicht eine automatische Verarbeitung der Daten ohne manuelle Eingriffe. Somit können große Datenmengen einfach nachverfolgt und überwacht werden.

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

Nein, ein PDF ist keine E-Rechnung. Zwar ist auch ein PDF ein digitales Format, über welches Rechnungen angezeigt werden können, es erfüllt aber nicht die gesetzlichen Vorgaben, die an eine "E-Rechnung" gestellt werden.

Wer ist zur E-Rechnung verpflichtet?

Ab dem 01. Januar 2025 sind alle Unternehmen dazu verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. In weiteren Schritten kommen in den nächsten Jahren immer mehr Anforderungen hinzu. Ab 2028 ist das E-Rechnungsformat für alle Unternehmen verpflichtend.

E-Rechnung oder X-Rechnung?

Eine X-Rechnung ist ein spezifisches E-Rechnungsformat. Eine E-Rechnung ist der Sammelbegriff, der auch die X-Rechnung umfasst, aber nicht darauf beschränkt ist. ZUGFeRD ist ebenfalls eine E-Rechnung allerdings in einem anderen Format.

Noch heute eine eRechnung empfangen

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