eRechnung (einfach) lesen
Keine Angst mehr vor der E-Rechnung!
Unlesbare XML-Datei weiterleiten
und lesbares PDF
erhalten.
Jetzt Registrieren, Service nutzen und erst ab dem 01.04.2025
bezahlen
Ihre Schritte zur lesbaren eRechnung
Leiten Sie eingegangene E-Rechnungen (UBL Invoices, UBL Creditnotes und CII.) per E-Mail an unseren Service weiter und schon wird aus dem unleserlichen XML-Anhang ein lesbares PDF-Dokument.
1. Registrieren
Registrieren Sie sich bei einfach eRechnung. Sie können Ihren Account in nur 3 Minuten konfigurieren und sind startbereit.
2. Rechnung weiterleiten
Sobald Sie eine eRechnung empfangen haben, können Sie die erhaltene XML-Datei an ihre persönliche einfach-eRechnung-E-Mail-Adresse senden.
3.Rechnung erhalten
Innerhalb weniger Sekunden wird die eRechnung lesbar gemacht und als praktisches PDF konvertiert an Sie zurückgesendet.
4.Einfach weiterarbeiten
Perfekt zur visuellen Prüfung, weiteren Verarbeitung durch Kollegen oder Ihr Backendsystem. Auch ideal zur Archivierung.
e-Rechnungskonverter für Unternehmen
„Mit dem Konvertierungsservice von einfach-e-rechnung.de stellen wir den Firmen nun einen
e-Rechnungskonverter bereit, der den Schrecken vor den unleserlichen „X-Rechnungen“ – die
der Gesetzgeber ab 1.1.2025 vorsieht -
nimmt.
Registrieren Sie sich mit wenigen Klicks, indem Sie die eingehenden
Rechnungs-eMails ihrer Finanzbuchhaltung erfassen und dann eingehende e-Rechnungen einfach
weiterleiten und statt einem unleserlichen „XML-Anhang“ ein lesbares PDF Dokument erhalten –
zur visuellen Prüfung, für die Workflowfreigabe von den Rechnungsprüfern und für die die
Folgeverarbeitung in Ihr Finanzsystem. Dabei ist es völlig irrelevant, welches
Finanz-Backendsystem oder Archivsystem Sie einsetzen. Auch ist irrelevant, ob Sie eine
einzige oder hundert X-Rechnungen im Monat erhalten.
Buchen Sie sich dazu einfach das
passende Paket“.
-Jörg Günther, Unternehmer und Digitalisierungsexperte für
eRechnungen.
eRechnung für Unternehmen ganz einfach.
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Nutzen Sie einfach-e-rechnung.de vom 01.01.2025 bis zum 31.03.2025 kostenfrei.
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- 10 Rechnungen pro Monat
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Ganz einfach: eRechnung verarbeiten
Mit unserer Lösung können Sie ganz einfach eRechnungen empfangen und verarbeiten.
Modern, sicher
und einfach.
E-Mail weiterleiten
Leiten Sie die E-Mail mit der E-Rechnung im .XML Format an unseren Service weiter. Und erhalten Sie ein PDF zurück.
Einfache Oberfläche
Konvertierungen können auch ganz einfach und schnell in der Weboberfläche durchgeführt werden.
Flexibles Abo
Egal ob 10 oder hunderte eRechnungen pro Monat. Sie können Ihr passendes Abonnement wählen.
Sicher
Ihre Daten werden auf deutschen Servern verschlüsselt verarbeitet und nicht weiter gespeichert. Ihre Daten gehören Ihnen.
Einfache Einrichtung
Die Einrichtung ist in nur 3 Minuten abgeschlossen. Für Mitarbeiter ändert sich nichts. Sie arbeiten weiter in der bekannten Umgebung.
Individuelle Freigabe
Ob eine Rechnung verarbeitet werden soll, entscheiden Sie. Schalten Sie einzelne E-Mail-Adressen oder Domains frei.
Aktuelle.xml Dateien
einfach-e-rechnung.de bietet Ihnen die Möglichkeit, UBL Invoices, UBL Creditnotes und CII als .xml Dateien zu konvertieren.
Gesetzeskonform
Durch die Möglichkeit, eRechnungen verarbeiten zu können, kommen Sie der am 01.01.2025 in Kraft tretenden Gesetzesänderung nach.
Alles zur eRechnung für Unternehmen und dem Wachstumschancengesetz
Eine bisherige Rechnung über E-Mail mit PDF -(Bild) Anlage gilt nicht mehr als „elektronische Rechnung“ im Sinne des Gesetzgebers (§14 Abs. 1 Satz 3 UStG) – sondern als SONSTIGE RECHNUNG (gleich wie die Papierrechnung).
Das Wachstumschancengesetz
Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes am 27.3.24 wurden
auch Teile des Einkommensteuer- & Umsatzsteuergesetzes angepasst.
Dazu gehört auch die obligatorische Verwendung der eRechnung in UStG §14 Abs.
1
Satz 2 bis 8, Abs. 2 und 3 und §27 Abs. 38. Dazu die Durchführungsverordnung, §§ 33
und 34 UStDV.
Quelle: www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/108/VO
Was ist eine elektronische Rechnung?
Elektronische Rechnungen sind nur noch Rechnungen, die der europäischen
Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden
Syntaxen gem. RL 2014/55/EU entsprechen, der CEN-Norm EN 16931. Dazu gehören
Rechnungen im Format X-Rechnung oder ZUGFerD.
Somit ist ein PDF oder ein Bild
der
Rechnung kein zulässiges Rechnungsformat.
Wie funktioniert eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung funktioniert, indem sie die Rechnungsinformationen in
einem strukturierten, maschinenlesbaren Format enthält und digital übertragen wird.
Das ermöglicht eine automatische Verarbeitung der Daten ohne manuelle
Eingriffe.
Somit können große Datenmengen einfach nachverfolgt und überwacht werden.
Ist ein PDF eine E-Rechnung?
Nein, ein PDF ist keine E-Rechnung. Zwar ist auch ein PDF ein digitales Format, über welches Rechnungen angezeigt werden können, es erfüllt aber nicht die gesetzlichen Vorgaben, die an eine "E-Rechnung" gestellt werden.
Wer ist zur E-Rechnung verpflichtet?
Ab dem 01. Januar 2025 sind alle Unternehmen dazu verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. In weiteren Schritten kommen in den nächsten Jahren immer mehr Anforderungen hinzu. Ab 2028 ist das E-Rechnungsformat für alle Unternehmen verpflichtend.
E-Rechnung oder X-Rechnung?
Eine X-Rechnung ist ein spezifisches E-Rechnungsformat. Eine E-Rechnung ist der Sammelbegriff, der auch die X-Rechnung umfasst, aber nicht darauf beschränkt ist. ZUGFeRD ist ebenfalls eine E-Rechnung allerdings in einem anderen Format.
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