X Rechnung Pflicht
Die ab dem 01.01.2025 geltende Pflicht zum Empfangen von E-Rechnungen gilt auch für Kleinunternehmer. Das Senden und/oder Ausstellen bislang noch nicht.
Ihre Pflicht als Kleinunternehmer
Ab dem Jahr 2025 sind Unternehmen dazu verpflichtet, E-Rechnungen, wozu auch X-Rechnungen gehören, auslesen zu können.
Was ist ein Kleinunternehmer?
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG beschreibt Unternehmer, deren Umsatz im vorherigen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro betragen hat. Zudem dürfen voraussichtlich im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaftet werden. Kleinunternehmer und Kleingewerbe sind aber zwei unterschiedliche Dinge. Die Kleinunternehmerregelung muss aktiv beim Finanzamt beantragt werden.
Welche Pflichten habe ich?
Als Unternehmen mit der "Kleinunternehmerregelung" gilt man genauso als Firma wie alle anderen auch. Dieser Fakt führt dazu, dass es möglich ist, dass Ihr Unternehmen mit einem anderen Unternehmen Geschäfte macht (B2B). Da hier die E-Rechnung zum Einsatz kommen kann, ist es notwendig, dass Sie diese Rechnung auch lesen können. Noch müssen Sie die Rechnung nur lesen, aber nicht erstellen können.
Was ist eine E-Rechnung?
"E-Rechnung" gilt als Sammelbegriff für jede digitale Rechnung. Sowohl ZUGFeRD als auch X-Rechnungen sind spezielle Arten von E-Rechnungen. Der Unterschied zu einem PDF (keine E-Rechnung) besteht allerdings darin, dass eine E-Rechnung ein maschinenlesbares XML-Format beinhaltet. Diese Daten werden ausgelesen und genutzt.
So halte ich die Pflicht ein!
Um die Pflicht zur E-Rechnung ab dem 01.01.2025 einzuhalten, benötigen Sie eine Software, mit der Sie diese Rechnungen lesen können. Einige Buchhaltungsprogramme können das bereits. Falls Ihr Buchhaltungsprogramm es nicht unterstützt oder Sie in Ihrer Organisation ein einfaches Tool zum schnellen Anschauen benötigen, können Sie auf externe Programme wie "Einfach E-Rechnung" zurückgreifen. Jetzt kostenlos anmelden
Ganz einfach: eRechnung verarbeiten
Mit unserer Lösung können Sie ganz einfach eRechnungen empfangen und verarbeiten.
Modern, sicher
und einfach.
E-Mail weiterleiten
Leiten Sie die E-Mail mit der E-Rechnung im .XML Format an unseren Service weiter. Und erhalten Sie ein PDF zurück.
Einfache Oberfläche
Konvertierungen können auch ganz einfach und schnell in der Weboberfläche durchgeführt werden.
Flexibles Abo
Egal ob 10 oder hunderte eRechnungen pro Monat. Sie können Ihr passendes Abonnement wählen.
Sicher
Ihre Daten werden auf deutschen Servern verschlüsselt verarbeitet und nicht weiter gespeichert. Ihre Daten gehören Ihnen.
Einfache Einrichtung
Die Einrichtung ist in nur 3 Minuten abgeschlossen. Für Mitarbeiter ändert sich nichts. Sie arbeiten weiter in der bekannten Umgebung.
Individuelle Freigabe
Ob eine Rechnung verarbeitet werden soll, entscheiden Sie. Schalten Sie einzelne E-Mail-Adressen oder Domains frei.
Aktuelle.xml Dateien
einfach-e-rechnung.de bietet Ihnen die Möglichkeit, UBL Invoices, UBL Creditnotes und CII als .xml Dateien zu konvertieren.
Gesetzeskonform
Durch die Möglichkeit, eRechnungen verarbeiten zu können, kommen Sie der am 01.01.2025 in Kraft tretenden Gesetzesänderung nach.
Ihre Schritte zur lesbaren eRechnung
Leiten Sie eingegangene E-Rechnungen (UBL Invoices, UBL Creditnotes und CII.) per E-Mail an unseren Service weiter und schon wird aus dem unleserlichen XML-Anhang ein lesbares PDF-Dokument.
1. Registrieren
Registrieren Sie sich bei einfach eRechnung. Sie können Ihren Account in nur 3 Minuten konfigurieren und sind startbereit.
2. Rechnung weiterleiten
Sobald Sie eine eRechnung empfangen haben, können Sie die erhaltene XML-Datei an ihre persönliche einfach-eRechnung-E-Mail-Adresse senden.
3.Rechnung erhalten
Innerhalb weniger Sekunden wird die eRechnung lesbar gemacht und als praktisches PDF konvertiert an Sie zurückgesendet.
4.Einfach weiterarbeiten
Perfekt zur visuellen Prüfung, weiteren Verarbeitung durch Kollegen oder Ihr Backendsystem. Auch ideal zur Archivierung.
eRechnungen empfangen und lesen
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