AGB
Stand 04.10.2024
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Dienst „Einfach E-Rechnung“ sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen. Vertragspartner sind die Suited Technologies GmbH (im Folgenden „Suitec“), Bahnhofstraße 8/1, 75323 Bad Wildbad, und der Kunde, der Unternehmer im Sinne von §14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Verbraucher im Sinne von §13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
§1. Bestellung und Vertragsschluss
1.1
Die Darstellung der Produkte auf unserer Webseite stellt kein rechtlich
bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog. Ein
verbindliches Angebot mit allen Funktionen und Kosten des ausgewählten Plans wird
Ihnen unterbreitet, sobald Sie einen Dienst auf unserer Webseite auswählen.
1.2
Durch das Klicken auf den Button „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ geben Sie
eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Mit der
Abgabe dieser Bestellung erklären Sie sich mit den geltenden Konditionen
einverstanden.
1.3
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine
Auftragsbestätigung per E-Mail oder spätestens durch die Bereitstellung der Leistung
annehmen.
1.4
Die von Ihnen gebuchte Leistung wird innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt
der
Auftragsbestätigung erbracht.
1.5
Sollten Sie von uns einen kostenlosen Testzugang erhalten haben, ist dieser
entweder zeitlich oder durch ein Nutzungsvolumen begrenzt. Die genauen Bedingungen
entnehmen Sie dem jeweiligen Angebot. Nach Ablauf des Testzeitraums oder bei
Erreichen des Nutzungsvolumens erhalten Sie ein Angebot zur kostenpflichtigen
Nutzung des Dienstes. Eine weitere kostenlose Nutzung ist danach nicht mehr möglich.
Sie haben 30 Tage Zeit, dieses Angebot anzunehmen. Andernfalls wird Ihr Account ohne
weitere Benachrichtigung dauerhaft gelöscht. Im Falle einer Ablehnung des Angebots
wird Ihr Account innerhalb von 24 Stunden gelöscht.
§2 Zahlungsbedingungen
2.1
Wir bieten derzeit die Bezahlung per PayPal an. Die Rechnungen werden je
nach
gewähltem Zahlungsplan (monatlich oder jährlich) im Voraus automatisch abgebucht.
Sollte eine automatische Abbuchung nicht möglich sein, etwa aufgrund von
Kontosperrungen, unzureichender Deckung oder anderen, nicht von uns zu vertretenden
Gründen, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die dadurch entstandenen zusätzlichen
Kosten separat in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug werden Mahnungen
versendet. Diese können entweder im Kundenkonto, per Post oder per E-Mail zugestellt
werden. Gebühren für die Erstellung und den Versand der Mahnungen sowie
Verzugszinsen werden gesondert berechnet. Rechnungen sind im Regelfall ohne Abzug
nach Fälligkeit sofort zahlbar.
2.2
Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der jeweils
gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %, sofern nicht ausdrücklich
anders angegeben.
2.3
Suitec behält sich das Recht vor, die Preise der Pläne auch bei bestehenden
Abonnements jährlich in angemessener Weise anzupassen. Dieses Preisanpassungsrecht
gilt insbesondere bei nachweisbaren Erhöhungen von Kosten für Arbeitsaufwand oder
Löhne.
2.4
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, es sei denn, ihm
steht
ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht aus demselben Vertragsverhältnis zu. Eine
Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist. Kosten, die durch unberechtigte Rücklastschriften
entstehen, trägt der Kunde.
2.5
Sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, erhält er
zwei
Mahnungen im Abstand von mindestens 7 Tagen. Sollte nach Ablauf der letzten
Zahlungsfrist die geschuldete Summe einschließlich Mahngebühren nicht beglichen
sein, ist Suitec berechtigt, den Zugang zum Dienst einzuschränken oder zu sperren.
Darüber hinaus behält sich Suitec das Recht vor, bei Nichtzahlung das
Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und gegebenenfalls rechtliche
Schritte einzuleiten.
§3. Nutzung und Rechte
3.1
Die Nutzung der Anwendung ist ausschließlich auf den von uns empfohlenen
Browsern und deren jeweils aktuellen Versionen gestattet.
Diese sind:
Safari
Google Chrome
3.2
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der
Software, welches auf den vertraglich festgelegten Zweck beschränkt ist. Es ist
untersagt, Kopien der Software zu erstellen sowie diese oder Zugänge an Dritte
weiterzugeben.
3.3
Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, insbesondere bei unzulässiger
Weitergabe der Software an Dritte oder der Anfertigung von Kopien, ist Suitec
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatzansprüche geltend zu
machen.
3.4
Die Rechte an der Software verbleiben bei Suitec, seinen Partnerunternehmen
oder
Dritten.
§4. Servicelevel
4.1
Betriebszeit: Die Software steht dem Kunden rund um die Uhr, an allen sieben
Tagen der Woche, zur Verfügung.
4.2
Wartungszeiten: Geplante Wartungsarbeiten, die eine Unterbrechung des
Betriebs
erfordern, werden, sofern technisch möglich, an Werktagen zwischen 20:00 Uhr und
08:30 Uhr durchgeführt.
4.3
Die Software wird in externen Rechenzentren gehostet. Das Hosting der
Software
erfolgt ausschließlich in europäischen Rechenzentren. Bei der Auswahl der
Rechenzentren sind alle Anforderungen und Verpflichtungen der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen. Mit jedem genutzten Rechenzentrum
wurde ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
4.4
Der Kunde ist verpflichtet, Störungen oder Fehler (Bugs), die ihm auffallen
oder
über die er informiert wird, unverzüglich zu melden. Die Meldung hat zunächst
mündlich zu erfolgen, ist jedoch spätestens am nächsten Werktag in Textform (z. B.
per E-Mail) zu wiederholen. Wir sind zur Entgegennahme von Fehlermeldungen montags
bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr erreichbar. Sowohl bei der mündlichen
als auch bei der schriftlichen Fehlermeldung sind die Probleme entsprechend ihrer
Fehlerklasse zu benennen. Eine Übersicht der Fehlerklassen und deren Zuordnung ist
unter Abschnitt 5 zu finden.
4.5
Ausfallzeiten sind nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht
vollständig
vermeidbar. Die maximale Ausfallzeit beträgt 72 Stunden. Wir werden alle
wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ausfallzeiten so gering
und selten wie möglich zu halten.
§5 Fehlerklassen
Fehlerklasse 1: Die Anwendungssoftware ist nicht erreichbar
Fehlerklasse 2: Ein produktiver Einsatz ist nicht oder nur erheblich
eingeschränkt
möglich, oder wesentliche Leistungsmerkmale werden verfehlt.
Fehlerklasse 3: Die Kernfunktionalität ist gewährleistet, es liegt jedoch ein
wesentlicher Fehler in einem Teilmodul vor, der das Arbeiten mit diesem Modul
verhindert oder erheblich einschränkt.
Fehlerklasse 4: Alle übrigen Fehler
§6 Leistung
6.1
Der Umfang der Leistung wird in der jeweiligen Leistungsbeschreibung Ihres
gewählten Plans definiert. Suitec verpflichtet sich, die in dieser Beschreibung
genannten Leistungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten zu erbringen. Eine
ordnungsgemäße Mitwirkung von Drittanbietern ist Voraussetzung hierfür.
6.2
Nicht Gegenstand der Leistung ist die Erfüllung der gesetzlichen
Anforderungen
zur Aufbewahrung und Dokumentation von Rechnungen gemäß § 147 der Abgabenordnung
(AO), § 257 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung (GoBD). Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen und Nachweispflichten liegt beim Nutzer. Suitec übernimmt keine
Haftung für die rechtskonforme Archivierung von Rechnungen.
6.3
Suitec ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen eigene Mitarbeiter,
freie
Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen. Diese sind verpflichtet, eine
Geheimhaltung zu wahren und die erforderliche Qualifikation zur Leistungserbringung
nachzuweisen.
6.4
Bei nicht vertragsgemäßer Leistung sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und
verpflichtet. Erfolgt die Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist,
kann der Kunde eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen. Nach
fruchtlosem Ablauf dieser Frist stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, wobei
die Aufhebung des Vertrages (Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung) nur
dann möglich ist, wenn es sich bei den Mängeln um Fehler der Fehlerklassen 1 oder 2
handelt.
6.5
Suitec ist nicht verpflichtet, Supportleistungen zu erbringen in den
folgenden
Fällen:
- Bei Fehlern, die auf unzulässige Änderungen oder Anpassungen der Software oder
Hardware Ihres Systems zurückzuführen sind;
- Für andere Software, insbesondere Fremdsoftware, die auf Kundensystemen eingesetzt
wird;
- Bei Fehlern, die auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung der Software
oder auf Bedienungsfehlern beruhen, sofern die Nutzung nicht gemäß der
Anwenderdokumentation erfolgt;
- Bei jeglichen Hardwaredefekten;
- Bei Nutzung der Software in nicht zugelassenen Umgebungen;
- In Form von Vor-Ort-Einsätzen unserer Mitarbeiter;
- Für Schulungen des Personals im Umgang mit den Systemen.
Wir nehmen uns das Recht, solche Leistungen als gesonderte Beauftragung zu behandeln
und zu den Nutzungsgebühren für die Software entsprechend den jeweils gültigen
Dienstleistungssätzen in Rechnung zu stellen. Hierfür erhalten Sie von uns ein
Separates Angebot.
§7 Kündigung des Abonnements
7.1
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat zum
Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode zu kündigen, sofern die
Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist.
7.2
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Abonnement
automatisch um ein (1) weiteres Jahr.
7.3
Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit über sein Kundenkonto
zu
kündigen. Eine Ablehnung oder Nichtinanspruchnahme von Lieferungen und
Dienstleistungen gilt nicht als Kündigung des Vertrages. Sofern der Kunde den
Vertrag nicht fristgerecht kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die
vereinbarte Vertragslaufzeit.
§8. Haftung
8.1
Suitec haftet nicht für einen etwaigen Verlust von Daten sowie nicht für die
Wiederbeschaffung von Daten. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Sicherungskopien
seiner Daten anzufertigen.
8.2
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
haftet Suitec unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet Suitec lediglich im Falle
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; eine Haftung für mittelbare Schäden und
Folgeschäden ist ausgeschlossen.
8.3
Suitec haftet nur für die Sicherheit der Daten im System gegen unerlaubten
Zugriff durch Dritte und nicht wie Nutzer oder der Kunde mit den Daten umgehen oder
anderweitig nutzen oder verarbeiten.
8.4 Suitec haftet nicht für Inhalte innerhalb der Software, die von Nutzern
hinzugefügt wurden, und ist nicht für die Überprüfung oder Moderation von
Nutzerinhalten verantwortlich.
8.5
Im Falle eines Schadensereignisses obliegt es dem Kunden, nachzuweisen, dass
das
Problem durch Suitec verursacht wurde und nicht durch eigenes Verschulden,
beispielsweise durch eigene Anpassungen am System, unsichere Passwörter oder
ähnliches.
8.6
Die Haftung von Suitec wird auf maximal 50 % der im betreffenden
Kalenderjahr
gezahlten Entgelte begrenzt.
8.7
Sollte der Kunde Daten in das System hochgeladen haben, die mit Malware oder
einem Virus infiziert sind, haftet der Kunde für alle Schäden, die hieraus
resultieren.
8.8
Suitec haftet nicht für fehlerhafte Darstellungen oder fehlerhafte Daten
innerhalb der Software.
§9 Vertragsübernahme
9.1
Wir sind berechtigt, mit einer Frist von vier (4) Wochen die Rechte und
Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.
§10 Höhere Gewalt
10.1
Weder wir noch der Kunde haften für die Nichterfüllung oder die verzögerte
Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Pflichten, sofern diese auf Ereignisse
zurückzuführen sind, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer der Parteien
liegen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend,
Denial-of-Service-Angriffe, Ausfälle von Drittanbietern, die
Hosting-Dienstleistungen oder Versorgungsleistungen erbringen, sowie Streiks,
Engpässe, Unruhen, Brände, höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus oder Maßnahmen
staatlicher Stellen.
§11 Gerichtsstand
11.1
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Pforzheim,
Deutschland. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Reklamationen bitte an folgende Adresse senden:
Suited Technologies GmbH
Bahnhofstraße 8/1
75323 Bad Wildbad
Oder
E-Mail: hello@suited-technologies.com
§12. Geheimnisschutz; Datenschutz; Datensicherheit
12.1
Die Verarbeitung von Daten, die dem berufsrechtlichen Geheimnisschutz
unterliegen (z. B. Patientendaten, Mandantendaten bei rechts- und steuerberatenden
Berufen), durch externe Dienstleister kann die Einholung einer Zustimmung der
betroffenen Personen erfordern. Der Kunde ist eigenverantwortlich dafür, dass eine
solche Zustimmungspflicht besteht und, sofern dies der Fall ist, dass die
erforderliche Zustimmungserklärung vorliegt.
12.2
Zugriffsberechtigungen auf die zur Verfügung gestellten Daten dürfen
ausschließlich an eigene Mitarbeiter im Umfang ihrer jeweiligen Aufgaben erteilt
werden. Bei Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen oder einem Wechsel
der Tätigkeit, der zur Folge hat, dass der Mitarbeiter keinen Zugriff auf die Daten
des Anwenders mehr benötigt, ist die Zugriffsberechtigung dieses Mitarbeiters
unverzüglich zu entziehen.
12.2.1
Wir verpflichten uns, keinerlei Kopien oder andere Aufzeichnungen der
übergebenen bzw. zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten anzufertigen, die
Anfertigung solcher Kopien durch Dritte zu dulden oder diese an Dritte
weiterzugeben. Ausgenommen hiervon sind Kopien oder Aufzeichnungen, die zur
ordnungsgemäßen Datenverarbeitung zwingend erforderlich sind.
12.2.2
Abgesehen von Weisungen dürfen wir die zur Verarbeitung oder Nutzung
überlassenen Daten weder für eigene Zwecke noch für die Zwecke Dritter verwenden
oder Dritten den Zugang zu diesen Daten gewähren.
12.2.3
Soweit der Kunde aufgrund geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen
gegenüber einer betroffenen Person verpflichtet ist, Auskünfte zur Erhebung,
Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu erteilen, werden wir ihn dabei
unterstützen, die erforderlichen Informationen bereitzustellen.
12.3
Wir sichern sämtliche Daten, soweit dies mit technisch und wirtschaftlich
vertretbarem Aufwand möglich ist, wirksam gegen unberechtigten Zugriff, Veränderung,
Zerstörung, Verlust sowie unerlaubte Übermittlung, anderweitige unerlaubte
Verarbeitung und sonstigen Missbrauch. Sollte eine Gefährdung von Daten auf andere
Weise nicht mit angemessenem technischem oder wirtschaftlichem Aufwand beseitigt
werden können, sind wir berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten zu
löschen. Wir werden den Kunden hierüber per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse
informieren.
12.4
Suitec verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Vorgaben der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie weiteren anwendbaren
datenschutzrechtlichen Vorschriften. Nähere Informationen hierzu sind in unserer
Datenschutzerklärung enthalten, die unter [Link] abrufbar ist.
§13 Vertraulichkeitsbindung
13.1
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche Informationen und
Kenntnisse,
die ihnen im Rahmen dieses Vertrages von der jeweils anderen Partei zugänglich
gemacht werden, vertraulich zu behandeln. Dies umfasst insbesondere Informationen
technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art, die im Verlauf der
Zusammenarbeit erlangt werden. Die Parteien dürfen diese Informationen während der
Laufzeit sowie nach Beendigung dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche
Zustimmung der betroffenen Partei nicht verwerten, nutzen oder Dritten zugänglich
machen. Ausgenommen von dieser Zustimmungspflicht ist die Weitergabe an Dritte, die
einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen. Gleiches gilt für die
Weitergabe an Mitarbeiter, sofern diese Informationen zur Erfüllung der
vertraglichen Leistungen benötigen. Die Parteien stellen sicher, dass solche
Mitarbeiter an entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind. Die
Nutzung der Informationen ist ausschließlich auf den Zweck der Durchführung dieses
Vertrages beschränkt. Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei unverzüglich
zu informieren, wenn sie von unbefugten Offenlegungen oder einem möglichen Verlust
vertraulicher Informationen Kenntnis erlangt.
13.2
Die vorgenannte Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen,
die
nachweislich:
- von der anderen Partei rechtmäßig von Dritten erhalten wurden oder werden,
- bei Abschluss dieses Vertrages bereits allgemein bekannt waren oder
nachträglich
- ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung allgemein bekannt
werden,
- bei der empfangenden Partei bereits zuvor vorhanden waren, oder
- von der empfangenden Partei unabhängig von der Mitteilung entwickelt wurden.
13.3.
Das Offenlegungsverbot findet keine Anwendung, sofern die Parteien
gesetzlich
oder durch gerichtliche oder behördliche Anordnungen zur Offenlegung der
Informationen verpflichtet sind. In diesem Fall hat die zur Offenlegung
verpflichtete Partei jedoch die andere Partei vorab über die beabsichtigte
Offenlegung zu informieren, damit diese die Möglichkeit hat, sich gegen die
Offenlegung zu verteidigen und diese zu verhindern oder einzuschränken. Die zur
Offenlegung verpflichtete Partei wird sich nach besten Kräften dafür einsetzen, dass
alle vertraulichen Informationen, die offenzulegen sind, vertraulich behandelt
werden.
13.4.
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen dieses Vertrages bestehen auch nach
dessen
Beendigung für einen Zeitraum von zwei Jahren fort. Hinsichtlich von Daten, die dem
Datengeheimnis oder Berufsgeheimnis unterliegen, gilt die
Vertraulichkeitsverpflichtung zeitlich unbegrenzt.
§14. Änderung der AGB
14.1.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist
ausgeschlossen, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen oder
Leistungen vorbehaltlos annehmen. Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern, sofern die
Änderungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für Sie zumutbar sind. Dies ist
insbesondere der Fall, wenn die Änderung für Sie keine wesentlichen rechtlichen oder
wirtschaftlichen Nachteile mit sich bringt, beispielsweise bei Anpassungen im
Registrierungsprozess oder Änderungen von Kontaktinformationen.
Im Übrigen werden wir Sie vor Inkrafttreten der Änderungen mit angemessenem Vorlauf,
mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten, informieren.
Änderungen, die wesentliche Rechte und Pflichten des Kunden betreffen, bedürfen der
ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt,
innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung der Änderung zu
widersprechen. Die Information erfolgt an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.